VDE 0701 und 0702: Unterschied, Grenzwerte und Prüfablauf

Ratgeber Aktualisiert am

„VDE 0701/0702“ steht in Ausschreibungen, auf Prüfplaketten und in Stellenanzeigen, obwohl die Norm mit dieser Nummer seit September 2023 zurückgezogen ist. An ihre Stelle sind zwei eigenständige Normen getreten: DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 für die Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung und DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 für die wiederkehrende Prüfung. Der alte Doppelname lebt weiter, weil beide Normen dieselben Geräte, dieselben Messgrößen und weitgehend dieselben Grenzwerte betreffen und weil Prüfgeräte, Software und Schulungsunterlagen den Begriff über Jahre geprägt haben.

Diese Seite erklärt, wann welche Norm gilt, was sich mit der Trennung geändert hat, welche Grenzwerte die DGUV Information 203-070 in der Ausgabe April 2026 für die Wiederholungsprüfung nennt und wie der Prüfablauf in der Praxis aussieht. Die passende Protokollvorlage mit ausgefülltem Muster und Excel-Serienliste ist am Ende verlinkt.

Der Unterschied in einem Satz

Nach einer Reparatur prüft die Werkstatt nach DIN EN 50678 (VDE 0701), ob das Gerät wieder so sicher ist wie bei der Auslieferung durch den Hersteller; im laufenden Betrieb prüft der Betreiber nach DIN EN 50699 (VDE 0702), ob das Gerät bis zur nächsten Prüfung sicher weiterbenutzt werden kann.

Der Anlass entscheidet also über die Norm, nicht das Gerät. Ein Winkelschleifer, dessen Anschlussleitung erneuert wurde, durchläuft die Prüfung nach Instandsetzung. Derselbe Winkelschleifer kommt danach wieder in den Turnus der Wiederholungsprüfung. Beide Prüfungen arbeiten mit denselben Messgrößen; Unterschiede liegen in Zweck, Verantwortung und Bewertungsmaßstab.

MerkmalDIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06
AnlassInstandsetzung, Änderung, Umbau eines GerätsWiederkehrende Prüfung im festgelegten Turnus
ZweckNachweis, dass der Eingriff die Sicherheit nicht beeinträchtigt hatNachweis des ordnungsgemäßen Zustands für die weitere Benutzung
Rechtlicher RahmenVerantwortung des Instandsetzers gegenüber dem Auftraggeber§ 5 DGUV Vorschrift 3, § 14 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers
Typische PrüfpersonElektrofachkraft in Werkstatt, Kundendienst oder InstandhaltungElektrofachkraft; mit geeignetem Prüfgerät auch elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht
PrüfumfangVollständig nach jedem Eingriff, bei Bedarf ergänzt um Prüfungen aus der ProduktnormSichtprüfung, Messungen, Erprobung; Umfang nach Geräteart und Schutzklasse
VergleichsmaßstabZustand wie vom Hersteller vorgesehenGrenzwerte, Vorprotokoll, Üblichkeitswerte
PrüffristKeine eigene Frist; nach bestandener Prüfung beginnt der Turnus neuRichtwert aus der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3, festgelegt in der Gefährdungsbeurteilung
ProtokollPrüfprotokoll mit Beschreibung des Eingriffs, oft als Anlage zum ReparaturbelegPrüfprotokoll mit Ergebnis, nächstem Termin und Plakette

In der Praxis nutzen viele Betriebe für beide Anlässe dasselbe Formular und kreuzen im Kopf an, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung oder um eine Prüfung nach Instandsetzung handelt. Das ist zulässig, solange die Prüfgrundlage mit Ausgabestand genannt wird und der Umfang zum Anlass passt.

Neue Normbezeichnungen seit 2021

Von 2008 bis 2021 stand alles in einer Norm: DIN VDE 0701-0702:2008-06 regelte Prüfung nach Instandsetzung und Wiederholungsprüfung gemeinsam. Auf europäischer Ebene wurden die beiden Anlässe getrennt. Die Europäische Norm EN 50678 erschien in Deutschland im Februar 2021 als DIN EN 50678 (VDE 0701), die EN 50699 im Juni 2021 als DIN EN 50699 (VDE 0702). Die Altnorm blieb übergangsweise neben den neuen Normen anwendbar und wurde im September 2023 zurückgezogen. Seitdem ist der Bezug auf „DIN VDE 0701-0702“ in einem Protokoll ein Bezug auf eine nicht mehr gültige Norm.

Die DGUV hat die Änderungen in der Neuausgabe der DGUV Information 203-070 vom April 2026 (Anpassung Juni 2026) eingearbeitet. Was sich nach Fachpresse und dieser Schrift geändert hat:

  • Zwei Normen statt einer. Die Prüfgrundlage muss zum Anlass passen; das Feld „Anlass“ gehört in jedes Protokoll.
  • Schutzleiterwiderstand. Die frühere Grenze „bis 16 A“ für den Wert 0,3 Ω entfällt. Der Wert gilt jetzt für Leitungen bis 5 m Länge und bis 1,5 mm² Querschnitt. Für größere Querschnitte wird der zulässige Wert aus Leitungslänge, Querschnitt und Leitermaterial berechnet.
  • Heizgeräte. Der Mindestwert 0,3 MΩ für den Isolationswiderstand gilt für Geräte mit Heizelementen unabhängig von der Leistung. Erst ab einer Gesamtanschlussleistung über 3,5 kW darf ein bestandener Schutzleiterstrom einen unterschrittenen Isolationswiderstand ersetzen.
  • Alternative Methode statt „Ersatzableitstrom“. Der Begriff wurde geändert, und die Voraussetzungen sind enger: nur nach vollständig bestandener Isolationsmessung, nicht bei Geräten mit netzspannungsabhängigen Schaltern, Relais oder Schaltnetzteilen.
  • Schutzklasse III und Netzteile. Kleinspannungsausgänge werden über die Ausgangsspannung und drei Isolationsmessungen bewertet, nicht über den Berührungsstrom.
  • Dokumentation. Messverfahren, Prüfgerät und Prüfperson sind Bestandteil der Aufzeichnung.

Damit sind viele im Netz kursierende Vorlagen fachlich überholt. Typische Fehler: Normbezug „VDE 0701-0702“ oder „BGV A3“ im Kopf, 0,3 Ω ohne Längen- und Querschnittsangabe, „Ersatzableitstrom“ als freie Wahl ohne Voraussetzung, keine Unterscheidung der Schutzklassen beim Isolationswiderstand und kein Feld für das Messverfahren. Wer eine solche Vorlage weiterverwendet, sollte mindestens Kopf und Grenzwerttabelle anpassen.

Grenzwerte

Die folgenden Werte gelten für die Wiederholungsprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) und sind der DGUV Information 203-070 (Ausgabe April 2026, Tabellen zu Isolationswiderstand und Ableitströmen) sowie Herstellerunterlagen zu Prüfabläufen entnommen; Normtext wird nicht wiedergegeben. Leserichtung: Schutzleiterwiderstand kleiner oder gleich, Isolationswiderstand größer oder gleich, Ströme und Spannungen kleiner oder gleich. Für die Prüfung nach Instandsetzung nach DIN EN 50678 (VDE 0701) gelten nach Fachpresse dieselben Zahlenwerte.

MessgrößeGrenzwertBedingungFundstelle
Schutzleiterwiderstand R_PE≤ 0,3 ΩSchutzklasse I, Leitung bis 5 m, Querschnitt bis 1,5 mm²DGUV Information 203-070 (04/2026)
R_PE+ 0,1 Ω je weitere 7,5 m, höchstens 1,0 ΩQuerschnitt bis 1,5 mm² (Beispiel: 25 m → rund 0,57 Ω, 50 m → 0,9 Ω)DGUV Information 203-070
R_PE≤ ρ · l / A + 0,1 ΩQuerschnitt über 1,5 mm²; ρ Kupfer rund 0,0178 Ω·mm²/m, 0,1 Ω für ÜbergangswiderständeDGUV Information 203-070; MEBEDO
Isolationswiderstand R_ISO≥ 1,0 MΩSchutzklasse I, aktive Teile gegen Schutzleiter und damit verbundene berührbare Teile; 500 V DCDGUV Information 203-070
R_ISO≥ 0,3 MΩSchutzklasse I mit Heizelementen, alle Leistungen; über 3,5 kW ersetzt bestandener I_PE einen unterschrittenen WertDGUV Information 203-070
R_ISO≥ 2,0 MΩSchutzklasse I: berührbare leitfähige Teile ohne Schutzleiter; Schutzklasse II: alle berührbaren leitfähigen Teile; Trennung Eingang–Ausgang bei Trafo, Netzteil, LadegerätDGUV Information 203-070
R_ISO≥ 0,25 MΩSchutzklasse III sowie SELV-/PELV-Teile gegen berührbare Teile; Prüfspannung darf 250 V DC seinDGUV Information 203-070
Prüfspannung R_ISO500 V DC; 250 V DC250 V bei Überspannungsableitern und SELV/PELV; Messstrom mindestens 1 mADGUV Information 203-070
Schutzleiterstrom I_PE≤ 3,5 mASchutzklasse I; entfällt bei Leitungen und Steckdosenleisten ohne Bauteile zwischen L/N und PEDGUV Information 203-070
I_PE≤ 1 mA je kW Heizleistung, höchstens 10 mASchutzklasse I mit Heizelementen, Gesamtanschlussleistung über 3,5 kWDGUV Information 203-070
I_PEHerstellerwert oder ProduktnormFest angeschlossene Geräte, CEE-Anschluss, Frequenzumrichter; Entscheidung der Prüfperson mit BegründungDGUV Information 203-070
Berührungsstrom I_B≤ 0,5 mASchutzklasse I an Teilen ohne Schutzleiter; Schutzklasse II an allen berührbaren leitfähigen Teilen; beide Netzpolungen, höherer Wert zähltDGUV Information 203-070
I_B sekundär≤ 0,5 mASekundärkreis Plus und Minus gegen Schutzleiter bei Netzteilen und LadegerätenDGUV Information 203-070
Ausgangsspannung U_aus≤ 25 V AC / ≤ 60 V DCSchutzklasse III, Netzteile, Ladegeräte, Kleinspannungserzeuger; Abgleich mit TypschildDGUV Information 203-070
Alternative MethodeGrenzwerte wie I_PE bzw. I_BNur nach vollständig bestandener Isolationsmessung; unzulässig bei netzspannungsabhängigen Schaltern, Relais, Schaltnetzteilen; Prüfspannung 25–250 V ACDGUV Information 203-070; MEBEDO

Zum Lesen der Tabelle:

  • Grenzwert ist nicht Üblichkeitswert. Ein intaktes Gerät liegt meist deutlich besser: R_PE unter 0,1 Ω, R_ISO über 100 MΩ, I_B nahe 0 mA. Ein Messwert knapp unter dem Grenzwert ist formal bestanden, aber ein Anlass, die Ursache zu klären und den Wert mit dem Vorprotokoll zu vergleichen.
  • Die Staffel für R_PE gilt nur bis 1,5 mm². Bei 2,5 mm² wäre 0,3 Ω bereits großzügig; hier wird gerechnet. Ohne Länge und Querschnitt im Protokoll lässt sich der zulässige Wert nicht bestimmen.
  • Messverfahren ins Protokoll. Ob Schutzleiter- und Berührungsstrom direkt, als Differenzstrom oder mit der alternativen Methode gemessen wurden, gehört in eine eigene Spalte. Bei der alternativen Methode darf der Messwert bei symmetrischer kapazitiver Beschaltung halbiert werden; auch das ist zu vermerken.

Prüfablauf

Der Ablauf der Wiederholungsprüfung folgt einer festen Reihenfolge. Sie ist kein Formalismus: Jede Messung setzt voraus, dass die vorherige bestanden ist. Wer den Isolationswiderstand misst, ohne den Schutzleiter geprüft zu haben, misst gegen einen möglicherweise unterbrochenen Leiter.

  1. Gerätedaten aufnehmen. Inventarnummer, Hersteller, Typ, Seriennummer, Schutzklasse, Nennspannung und -leistung, Leitungslänge und Querschnitt, Einsatzbereich, Besonderheiten wie Schaltnetzteil, Frequenzumrichter oder Heizelement. Diese Angaben steuern die Grenzwerte.
  2. Besichtigen. Stecker und Kupplung, Steckerstifte und Schutzkontakte, Zugentlastung und Knickschutz, Leitungsmantel, Gehäuse, Kühlöffnungen, Schalter und Anzeigen, Aufschriften. Eignung für den Einsatzbereich prüfen. Ein Mangel in der Besichtigung beendet die Prüfung mit „nicht bestanden“; Messungen dienen dann nur noch der Fehlersuche.
  3. Schutzleiterwiderstand (Schutzklasse I). Prüfstrom mindestens 200 mA, beide Stromrichtungen, Leitung während der Messung über die ganze Länge bewegen.
  4. Isolationswiderstand, sofern durchführbar. Prüfspannung 500 V DC, bei Überspannungsableitern und Kleinspannungsteilen 250 V DC. Ist die Messung nicht möglich, etwa weil ein netzspannungsabhängiger Schalter den Stromkreis öffnet, wird das mit Begründung dokumentiert.
  5. Schutzleiterstrom (Schutzklasse I) und Berührungsstrom an berührbaren leitfähigen Teilen ohne Schutzleiter. Verfahren wählen und eintragen; bei direkter Messung und Differenzstrommessung Netzstecker umpolen und den höheren Wert werten.
  6. Erproben. Funktionsprobe, Schalter, Not-Aus, Wiederanlaufsperre; auf Geräusche, Geruch und Erwärmung achten.
  7. Bewerten. Bestanden nur, wenn Besichtigung, jede durchgeführte Messung und die Erprobung ohne Befund sind. Jede ausgelassene Messung braucht eine Begründung.
  8. Nächsten Termin festlegen anhand der Frist aus der Gefährdungsbeurteilung und Plakette anbringen, nur bei bestandener Prüfung.
  9. Dokumentieren. Gerät, Datum, Prüfperson, Prüfgerät, Messverfahren, Messwerte, Ergebnis, Unterschrift.

Praxisfallen

  • Elektronik, Schaltnetzteile, Relais. Die Isolationsmessung und die alternative Methode erfassen nur den Teil des Geräts bis zum offenen Schalter oder Relais. Bei solchen Geräten sind Schutzleiter- und Berührungsstrom im Betrieb zu messen, direkt oder als Differenzstrom.
  • Netzfilter. Y-Kondensatoren zwischen Netz und Gehäuse können den Isolationswiderstand in den Kilo-Ohm-Bereich drücken, obwohl das Gerät in Ordnung ist. Der Schutzleiterstrom entscheidet.
  • Heizgeräte. 0,3 MΩ gilt für alle Heizgeräte. Nur über 3,5 kW ersetzt ein bestandener Schutzleiterstrom den unterschrittenen Isolationswert; die Grenze von 1 mA je kW bezieht sich auf die Heizleistung und endet bei 10 mA.
  • Kaltgerätekabel und Steckdosenleisten sind eigene Prüflinge. Für sie entfällt der Schutzleiterstrom, stattdessen wird die Aderprüfung über einen Adapter dokumentiert: Durchgang, kein Kurzschluss, keine Vertauschung. Gerät und abnehmbare Leitung nicht in einer Zeile vermischen.
  • Diodeneffekt. Korrodierte oder oxidierte Schutzleiterverbindungen leiten in einer Stromrichtung besser als in der anderen. Deshalb wird mit Gleichstrom in beiden Polaritäten gemessen; ein kurzzeitig hoher Wert beim Bewegen der Leitung gilt als Mangel.
  • Frequenzumrichter, CEE, fest angeschlossene Geräte. Ableitströme über 3,5 mA sind konstruktionsbedingt möglich; hier zählen Herstellerangabe oder Produktnorm, mit Begründung im Protokoll.

Messgeräte

Für die Messungen kommt ein Gerätetester zum Einsatz, der die Anforderungen der Messgerätenorm DIN EN 61557-16 (VDE 0413-16) erfüllt. Diese Norm beschreibt, was ein Prüfgerät für elektrische Betriebsmittel leisten muss; die Prüfnormen selbst legen keinen Gerätetyp fest. Ein geeigneter Tester deckt folgende Funktionen ab:

  • Schutzleiterwiderstand mit mindestens 200 mA Prüfstrom in beiden Stromrichtungen
  • Isolationswiderstand mit 500 V DC und umschaltbar 250 V DC, Messstrom mindestens 1 mA
  • Schutzleiter- und Berührungsstrom als direkte Messung, als Differenzstrommessung und nach der alternativen Methode, mit Netzumpolung
  • Messung der Ausgangsspannung an Kleinspannungsausgängen
  • Anzeige des verwendeten Messverfahrens und Speicherung oder Übertragung der Messwerte

Sinnvolles Zubehör: ein Adapter für Verlängerungsleitungen und Kaltgerätekabel, der Durchgang, Kurzschluss und Vertauschung der Adern ausgibt; CEE-Adapter für Drehstromgeräte; eine Sonde mit ausreichend langer Leitung für berührbare Teile. Für PRCD ist ein Prüfgerät nötig, das den Auslösestrom und die Auslösezeit misst.

Zur Kalibrierung gibt es keine gesetzliche Frist. Viele Hersteller empfehlen ein Intervall von zwölf Monaten; die DGUV Information 203-070 verlangt, dass das Prüfgerät im Protokoll genannt wird, und der Entwurf zur DIN VDE 0100-600 fordert für Anlagenprüfungen zusätzlich den Kalibrierstatus. Es hat sich bewährt, Hersteller, Typ, Seriennummer und das Datum der letzten Kalibrierung in jedem Protokoll zu führen. Wer mit mehreren Testern arbeitet, ordnet die Seriennummer der einzelnen Messung zu.

Die Messunsicherheit des Testers ist bei Werten nahe dem Grenzwert zu berücksichtigen. Die Normenreihe DIN EN 61557 lässt für Prüfgeräte Betriebsmessabweichungen zu, die im Bereich einiger Prozent liegen; ein angezeigter Schutzleiterwiderstand von 0,29 Ω ist deshalb kein sicherer Nachweis für einen Wert unter 0,3 Ω. Wie mit solchen Fällen umzugehen ist, entscheidet die Prüfperson und vermerkt es im Protokoll.

Passende Vorlage

Für beide Prüfarten: Prüfprotokoll ortsveränderliche Betriebsmittel mit ausgefülltem Muster und Excel-Serienliste. Fristen: DGUV V3 Prüffristen. Für Anlagen statt Geräte: Wiederholungsprüfung elektrische Anlagen. Was in jedes Protokoll gehört: Pflichtangaben nach DGUV V3. Unterschied der Prüfarten bei Anlagen: Erstprüfung und Wiederholungsprüfung.

Quellen

  • DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“, Ausgabe April 2026, Anpassung Juni 2026: publikationen.dguv.de
  • DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, § 5 mit Durchführungsanweisung: Regelwerk der BG BAU
  • § 14 Betriebssicherheitsverordnung: gesetze-im-internet.de; TRBS 1201: baua.de (PDF)
  • MEBEDO Akademie, „Die neue DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702)“: mebedo-ac.de
  • Forum Verlag, „Neue VDE 0702“: forum-verlag.com
  • elektrofachkraft.de, „DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 – neue Norm gilt“: elektrofachkraft.de
  • E+Service+Check, „Abwandlung der Norm DIN VDE 0701-0702 in DIN EN 50678 und DIN EN 50699“: e-service-check.de
  • Gossen Metrawatt, Prüfabläufe für elektrische Geräte (PO017, PDF): gossenmetrawatt.de
  • elektro.net, „Schutzleiterwiderstand von Verlängerungsleitungen für Baustellen“: elektro.net

Alle Quellen abgerufen am 22.09.2026. Normbezeichnungen dienen der Beschreibung; Normtexte werden nicht wiedergegeben. Grenzwerte sind Zahlenangaben aus den genannten Quellen und von der Prüfperson gegen die aktuelle Normausgabe zu prüfen.

Häufige Fragen

Gilt die VDE 0701-0702 noch?

Nein. DIN VDE 0701-0702:2008-06 wurde 2021 durch zwei europäische Normen abgelöst und ist seit September 2023 zurückgezogen. Nachfolger sind DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 für die Prüfung nach Instandsetzung und DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 für die Wiederholungsprüfung. Der Doppelname bleibt als Suchbegriff und Kurzform im Sprachgebrauch; im Protokoll und auf der Plakette sollte jedoch die gültige Norm mit Ausgabestand stehen.

Wann prüfe ich nach VDE 0701 und wann nach VDE 0702?

Nach DIN EN 50678 (VDE 0701) prüfen Sie, wenn ein Gerät instand gesetzt, geändert oder umgebaut wurde, etwa nach dem Tausch der Anschlussleitung oder eines Schalters. Die Prüfung weist nach, dass der Eingriff die Sicherheit nicht beeinträchtigt hat. Nach DIN EN 50699 (VDE 0702) prüfen Sie wiederkehrend im Turnus, den der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt hat. Ein repariertes Gerät kehrt nach bestandener Prüfung in diesen Turnus zurück.

Welche Grenzwerte gelten für den Schutzleiterwiderstand?

Für Geräte der Schutzklasse I mit Leitungen bis 5 m Länge und bis 1,5 mm² Querschnitt gilt 0,3 Ω als Höchstwert. Je weitere 7,5 m Leitung kommen 0,1 Ω hinzu, insgesamt höchstens 1,0 Ω. Bei Querschnitten über 1,5 mm² wird der zulässige Wert aus spezifischem Widerstand, Länge und Querschnitt berechnet, zuzüglich 0,1 Ω für Übergangswiderstände. Fundstelle: DGUV Information 203-070, Ausgabe April 2026. Gemessen wird mit mindestens 200 mA in beiden Stromrichtungen bei bewegter Leitung.

Welches Messgerät brauche ich?

Einen Gerätetester, der die Messgerätenorm DIN EN 61557-16 (VDE 0413-16) erfüllt. Er muss den Schutzleiterwiderstand mit mindestens 200 mA, den Isolationswiderstand mit 500 V und 250 V DC sowie Schutzleiter- und Berührungsstrom direkt, als Differenzstrom und nach der alternativen Methode messen können, jeweils mit Netzumpolung. Für Verlängerungsleitungen ist ein Adapter für die Aderprüfung nützlich, für PRCD ein Gerät mit Auslösemessung. Hersteller, Typ, Seriennummer und Kalibrierdatum gehören ins Protokoll.

Was hat sich mit den neuen Normen geändert?

Die Anlässe wurden auf zwei Normen verteilt, und der Normbezug im Protokoll muss zum Anlass passen. Beim Schutzleiterwiderstand entfiel die Grenze bei 16 A; der Wert 0,3 Ω gilt nun bis 5 m und 1,5 mm², darüber wird gerechnet. Der Mindestwert 0,3 MΩ gilt für alle Heizgeräte. Aus dem Ersatzableitstrom wurde die alternative Methode mit engeren Voraussetzungen. Kleinspannungsausgänge werden über Ausgangsspannung und Isolationsmessungen bewertet. Die DGUV Information 203-070 hat diese Punkte im April 2026 übernommen.

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